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Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60
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1746 VI 17 Interimskonvention (betr. mutuelle Hilfe) von München
Bayern, Oesterreich |
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granitzen abschicken werden, Ihr Craiß-Contingent
gleichermassen auf gedachte granitzen des Reichs
ohngesaumbt vorrucken zulassen, undt Selbe
zu ernannten Craiß-Trouppen, zu behauptung
gemeiner Sicherheit undt ohne zu jemands be-
leidigung den mindesten Anlaß zugeben,
würcklichen zustellen, ohne jedoch wegen weitherer
Verwendung dieses Tripli undt anderer zu
Befestigung der Inner- undt äußerlichen
Reichs-Ruhe ferners diensamb erachtet werden
mögenden maßnehmungen der vorseÿenden
Reichs-tägigen Beratschlagung vorgreiffen zu
wollen.
Articulus Nonus.
Ihro Churfürstl[iche] Durchl[auch]t in Baÿern verbinden
Sich annoch über das, in vorfallenden Reichs-
angelegenheiten mit der Römischen Kaÿserin
undt Königin zu Hungarn undt Böheimb Maÿ[estät]
in alle weeg di concerto zu gehen, und getreülich
zu communiciren, sonderbahr aber in der
vorseÿenden Berathschlagung über das zweÿte
in materiâ Securitatis publicæ an das Reich
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